» Publishers, Monetize your RSS feeds with FeedShow: More infos (Show/Hide Ads)
Wenn man so einen Ausspruch von einem erfahrenen Strafverteidiger hört, muß etwas ganz Ernsthaftes passiert sein.
Das ist es offenbar auch. Die Entscheidung der Richter am Landgericht Landshut wird in die Geschichte eingehen. So oder so.
Ich bin ehrlich entsetzt.
Vom Job Center, aka Arbeitsamt, sind wir ja nun schon einiges gewohnt. Das betriebsinterne Chaos sorgt immer mal wieder für Unterhaltung. Die Leidtragenden aber sind regelmäßig diejenigen “Kunden”, denen die Leute in dem SaftLaden eigentlich helfen sollen. Hier geht es nun um einen besonders perfiden Fall.
Der Mandant wurde ohne jede Vorankündigung verhaftet, also aus dem prallen Leben gepflückt. Mitnehmen durfte er nichts, er hatte auch nur das dabei, was er auf dem Leibe trug. Erst ein paar Tage später wurde er mit dem Notwendigen von Freunden und Verwandten versorgt. Seit dem 20. August sitzt er nun in Haft und wartet auf seinen Prozeß vor der großen Strafkammer beim Landgericht … keine Kleinigkeit also, die ihn da auf ihn zurollt.
Nun aber tritt das Arbeitsamt auf die Bühne:
Der Mandant soll also es grob fahrlässig versäumt haben, bei seiner Verhaftung den Ordner mit den Arbeitslosengeldunterlagen mitzunehmen, damit er sich in der Untersuchungshaft darum kümmern kann. Er soll es grob fahrlässig unterlassen haben, das Arbeitslosenamt von seiner Inhaftierung und dem zu erwartenden Strafmaß unterrichtet zu haben.
Ob sich diese Frau R., die diesen Brief an die Meldeanschrift des Mandanten, also nicht in den Knast, geschickt hat, Gedanken gemacht hat, die weiter gehen als von der Wand bis zur Tapete? Ich glaub’s nicht. Dafür wird dort ja scheinbar niemand bezahlt.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam stellte sich quer: Akteneinsicht nur Zug um Zug gegen Vorlage einer Vollmacht.
Der Verteidiger stellte sich auch quer: Akteneinsicht ohne Vollmacht.
Die Argumente waren ausgetauscht, deswegen hat “Mr. Dienstaufsichtsbeschwerde” wieder zugeschlagen und gleichzeitig auch noch böswillig das Gericht ins Boot holen wollen.
Mit Erfolg, die Amtsleitung schreibt:
Gründe für eine Versagung der Akteneinsicht liegen nicht vor. Der Verteidiger hatte allerdings bereits Akteneinsicht gehabt, die Aktenlage ist unverändert. Zweifel an der Bevollmächtigung des Verteidigers bestehen nicht, soweit hier jedoch der Umfang seiner Bevollmächtigung nicht bekannt ist, können etwa Zustellungen an ihn nicht erfolgen.
Der Mandant hat keinen Wohnsitz in Deutschland. Wie man unschwer an dem letzten Satz der Amtsleiterin erkennen kann, ging es genau um das, was die Vollmachtsverweigerer eben gerade verhindern wollen: Eine Ersatzzustellung an den Verteidiger.
Übrigens: Mit der begehrten Akteneinsicht übersandte die Staatsanwaltschaft mir auch die Mitteilung, daß das Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt wurde.
Obwohl solch ein Aufkleber

auf dem heimatlichen Rechner fehlte, war es nach reichlich Jahren endlich mal wieder an der Zeit. Das ist nun der neue:

Die verregneten November-Wochenenden können kommen …
Besten Dank an Gisbert für die Beratung und das solide Handwerk!
Mike Tyson hat einen Paparazzo auf dem Flughafen von L. A. mit einem Schlag niedergestreckt. Er wollte ihn mit Frau und Kind fotografieren.
Quelle: Süddeutsche
Vielleicht sollte ich darüber nachdenken, neben dem Zweiradfahren auch mal eine andere Sportart auszuprobieren.
Die Mandantin aus Berlin bekommt von der Thüringer Polizei einen “Zeugenfragebogen wegen einer Ordnungswidrigkeit”. Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 16 km/h außerorts. Sie soll mitteilen, wer der erkennbar männliche Fahrer sei, der mit ihrem Auto so schnell unterwegs war.
Für diese Untat gibt es regelmäßig keine Punkte, lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro.
Der Mandantin wurde auch mitgeteilt, daß schlicht die 30 Euro gezahlt werden könnten und die Sache wäre vergessen.
Wenn nicht gezahlt würde, müsse sie aber unbedingt allerlei Fragen beantworten.
Dazu heißt es:
Bitte senden Sie den Fragebogen innerhalb einer Woche nach Zugang an die umstehend genannte Dienststelle zurück, selbst wenn Sie von Ihrem Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Ich frage mich, warum die Behörde der Mandantin erst den Fragebogen zuschickt, wenn sie ihn danach wieder zurück verlangt. Das hätte man sich doch eigentlich sparen können.
Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen (wie z.B. Befragung der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz).
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß hier ein Polizeibeamter wegen einer Knolle von 30 Euro Haus- und Arbeitsplatzermittlungen durchführen würde. Zumal der Arbeitsplatz nicht bekannt ist. Heiße Luft also.
Zu diesen Angaben sind Sie gem. § 46 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz i.V.m. § 161 a Abs. 1 Satz 1 StPO verpflichtet.
Zu welchen Angaben, bitteschön? Die in dem Fragebogen gestellten Fragen muß kein Mensch Zeuge beantworten. Und der § 161 a StPO regelt einen ganz anderen Fall! Die Behörde blufft.
Der Ton wird strenger:
Sollten Sie der Bitte um Benennung der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers, des Verantwortlichen, nicht entsprechen, obwohl Ihnen kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, müssen Sie damit rechnen, richterlich vernommen zu werden.
Glauben die Kasper Herrschaften da im Amt wirklich, daß ein Richter die Halterin wegen einer solchen Mickey-Maus-Verkehrs-Ordnungswidrigkeit vernehmen wird? Was soll eine solche erkennbar leere Drohung?!
Es wird noch schärfer:
Falls nicht festgestellt werden kann, wer zur Tatzeit das Fahrzeug geführt hat, kann der Halterin oder dem Halter gemäß § 31a StVZO die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden.
Nein! Bei Bagatellverstößen wie diesem wäre eine Fahrtenbuchauflage unverhältnismäßig, deswegen rechtswidrig. Genauso wie die Drohung damit.
Dann kommt noch das verquaste Behördendeutsch, mit dem auf die verschiedenen Rechte hingewiesen wird, in bestimmten Fällen keine Angaben machen zu müssen. Das versteht sowieso kein Mensch, der keine Juristerei studiert hat.
Insgesamt scheint mir die Behörde es darauf anzulegen, mit den aufgezeigten empfindlichen Übeln die Mandantin einzuschüchtern, um an die begehrten Informationen zu kommen.
Wenn mit solchen grenzwertigen Aktionen bereits bei einem Verwarnungsgeld Druck auf den Bürger ausgeübt wird – wie sieht es dann erst aus, wenn es an’s Eingemachte geht?!
Auf diesem oben abgebildeten Fragebogen gibt es nichts, was ausgefüllt und unterschrieben werden müßte. Gar nichts. Der dient meines Erachtens nur dazu, den Bürger zu täuschen und einzuschüchtern.
Faires Verfahren, liebe Thüringer Bußgeldbeamte, geht anders.
Ich freue mich immer, wenn ich meine Mitmenschen dazu animieren kann, an ihre intellektuellen Grenzen zu gehen. Nur so kann eine Demokratie wachsen und gedeihen – und auch deshalb nehmen wir bei BILD unseren Bildungsauftrag so ernst.
Quelle: Kai Diekmann

Auch behinderte Autofahrer dürfen in Berlin am Verkehr teilnehmen.
Aus einer Ermittlungsakte:
Die zweite Person auf dem Motorrad soll ca. 14-15 Jahre gewesen sein, schlank, schulterlange Haare, ein Hasenfell am Helm und auf der Jacke soll ein Gerippe abgebildet gewesen sein.
Keine sehr erfolgversprechende Täterbeschreibung, aber immerhin unterhaltsam.
Ich bin bloß froh, daß er sich vor Zugang meiner Schriftsätze erschossen hat.
atmet der Kollege auf, der eine Mandantin hat, deren Gegner nun keiner mehr ist.
Daß die Zeiten für alle Zeitungsmacher keine rosigen sind, ist bekannt. Die Lage der Genossen von der taz aber war schon immer prekär. Auch das ist dem Kenner der Szene geläufig.
Aber daß es den tazzern so elend geht, wie in dem Bericht über “Ungültige Tickets im Berliner Nahverkehr” von Grit Weirauch zu lesen ist, hätte man nicht geglaubt:
Eine taz-interne Blitzumfrage kam jedoch allein in den letzten zwei Wochen auf drei geschädigte Mitarbeiter.
Es geht um den Ankauf gefälschter Tickets. Wie Frau Weirauch schreibt, gibt es “Gültige Tickets [...] auf jeden Fall beim Busfahrer”. Ich denke, die Automaten auf den Bahnsteigen enthalten auch nur Originale.
Die drei Geschädigten dürften die Fahrscheine mithin kostengünstig aus einer anderen Quelle haben: Ob dies der zottelige Drogenkranke am Kotti war oder die Punkerin mit dem schwarzen Mischlinks-Hund am Alex … darüber schweigt sich Frau Weirauch aus.
Vielleicht sollten die Bewohner der Teppich-Etage in der Rudi-Dutschke-Straße ‘mal darüber nachdenken, die Gehälter der Ausgebeuteten Mitarbeiter zu erhöhen, um sie endlich wieder in die Lage zu versetzen, wenigstens die zwei Euro und zehn Cent für eine Orignal-Fahrkarte investieren zu können.
Und wenn es dem gebeutelten Zeitungsmarkt irgendwann wieder besser geht, reicht es dann vielleicht auch wieder für das Verteidiger-Honorar:
Betrug, so lautet der Vorwurf, der sich allerdings in den meisten Fällen auch ohne Anwalt per Antwortbrief entkräften lässt.
Bis dahin verteidige ich Frau Weirauch gegebenenfalls auch für eine Einladung zum Eintopf-Essen. Arme taz!
Das Urteil gegen den Mandanten erging am Dienstag. Das Gericht teilte dem Mandanten mit, daß er nun eine Woche Zeit habe, um ein Rechtsmittel – Berufung oder Revision – gegen die Entscheidung einzulegen, § 314 StPO und § 341 StPO. Eine weitere Belehrung über die Fristen hörte sich der Mandant von seinem Verteidiger nach der Verhandlung an.
Am Mittwoch rief der Mandant das erste Mal an, ob das Rechtsmittel denn schon beim Gericht sei. Am Freitag erfolgte der zweite besorgte Anruf, am Montag der dritte. Damit hat sich der Mandant dann insgesamt viermal angehört, warum es sinnvoll ist, daß das Fax erst am Dienstag nach 19:00 Uhr – also knapp vor Ende der Rechtsmittelfrist – an das Gericht geschickt werden sollte und wird. Am Dienstag um 19:10 Uhr rief der Mandant erneut an …
Den Hintergrund für die Fristen-sind-dazu-da-um-sie-auszunutzen-Strategie liefert ein gesundes Mißtrauen gegenüber Richtern und Staatsanwälten.
Über einen hinterhältigen Richter berichtete Richter Ballmann:
… Anwalt legt 3 Tage nach Urteilsverkündung per Fax Rechtsmittel ein. Mein Kollege [also der Richter, dessen Urteil angegriffen wird. crh] kann richtig gemein sein: Er ruft den zuständigen Staatsanwalt an. Der legt Berufung ein.
Es gibt aber auch charakterlose Staatsanwälte, die sich von sich aus auf der Geschäftsstelle des Gerichts erkundigen, ob denn der Verurteilte das Urteil nicht akzeptieren möchte, und gegebenenfalls dann ebenfalls ein Rechtsmittel – meist eine Berufung – einlegen.
Das führt dann zu häßlichen Konsequenzen für den Verurteilten.
Wenn nur er allein das Urteil angreift, kann das Rechtsmittelgericht das Ergebnis nicht verbösern: Einen Nachschlag gibt es dann ganz sicher nicht.
Richtet sich die Staatsanwaltschaft jedoch ebenfalls gegen die erstinstanzliche Entscheidung, ist der Weg zur “reformatio in peius” offen: In dem von Richter Ballmann zitierten Beispiel wurden deswegen aus “1 – 10″ dann am Ende “3 – 2″.
Eine weitere schurkenhafte Motivation der Staatsanwaltschaft ist denkbar, wenn der Verurteilte eine Revision einlegt: Die Staatsanwaltschaft kann dieses Rechtsmittel mit ihrer Berufung verhindern; dann wird es nichts mehr mit der Revision.
Wenn man also etwa gegen 19 Uhr oder später am Tage des Fristablaufs das Rechtsmittel auf die Geschäftsstelle des Gerichts sendet, kann man sicher sein, daß davon kein Staatsanwalt etwas erfährt, jedenfalls nicht vor Ablauf der Wochenfrist: Die Geschäftsstellen sind um diese Zeiten nicht besetzt.
Das einzige Problem bei diesem Verfahren sind die kalten Füße mancher Mandanten.
Ich kannte den Fotografen aus vielen Verhandlungen in Moabit. Der Mann sieht eigentlich nicht danach aus, als gehörte er zu der Klasse von rücksichtslosen Fotografen, die ihren Lebensunterhalt mit der Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu verdienen versuchen. Um so mehr war ich überrascht, daß er auch dann noch draufhielt, als Richter, Angeklagter und Verteidiger unisono mitteilten, sie wollten nicht fotografiert werden. Auch nicht in der Verhandlungspause.
Einmal losgelöst von den juristischen Spitzfindigkeiten, die uns das Bundesverfassungsgericht am 3. April 2009 (1 BvR 654/09) mit auf den Weg gegeben hat: Ich finde solche Paparazzi, wie den von gestern Vormittag, schlicht unverschämt, wenn sie versuchen, Verfahrensbeiteiligte entgegen ihren ausdrücklich geäußerten Willen auf ihre Chips zu speichern.
Und wenn ich dann anschaue, für welchen Mist sich dieser ungehobelte Kerl sich bei allen Nicht-Fotografen im Gerichtssaal derart unbeliebt gemacht hat, muß ich ernsthaft an seiner intellektuellen Leistungsfähigkeit zweifeln. War dieses Bild es wert, sich Feinde zu machen?

Was zahlt die Zeitung für solche Farbklekse? 20 Euro?
Aber es ist unerlässlich für den Rechtsstaat, dass unabhängige Richter frei entscheiden, ob die vorgebrachten Beweise für eine Verurteilung ausreichen oder nicht. Das muss man ertragen können.
Quelle: Justizsenatorin Gisela von der Aue via Berliner Morgenpost
Gegen Berliner Strafverteidiger besteht außerhalb Berlins das Vorurteil, sie seien ungehobelte Rüpel. Insbesondere in den neuen Bundesländern, die ohnehin traditionell “etwas” gegen Berliner haben. Meine Aufgabe bei der ersten Kontaktaufnahme mit Richtern und Staatsanwälten “im alten Osten” sehe ich deshalb darin, für gute Stimmung zu sorgen und zu zeigen, daß ich ein freundlicher und friedlicher Mensch bin.
In einer recht schmutzigen Jugendschutzsache wollte ich mit der zuständigen Staatsanwältin in einer ostdeutschen Landeshauptstadt telefonieren. Unsere Mitarbeiterin hat die Staatsanwältin über die dortige Geschäftsstelle erreicht und mich mit ihr verbunden, nachdem sie ein paar Sekunden der Musik in unserer Warteschleife gelauscht hat.
Die Staatsanwältin begrüßte mich mit den Worten: “Was haben Sie da für eine geile Musik!” Ich hatte mich darauf eingestellt, erst das Eis brechen zu müssen, bevor ich mit ihr verhandeln konnte. Das war jedoch nach der Musikeinlage nicht mehr nötig.
In einer Strafsache, in der der Tatvorwurf durchaus das im Interesse der (Berliner) Öffentlichkeit stehen dürfte, hat die Pressestelle des Landgerichts in unserer Kanzlei angerufen. Die dortige Mitarbeiterin teilte mit, daß RTL mit mir gern über die Hauptverhandlung (die in den nächsten Tagen stattfinden wird) sprechen möchte.
Die Pressestelle gibt die Namen der Verteidiger “aus Datenschutzgründen” nicht einfach heraus. Ich könne mich aber bei der Mitarbeiterin melden und ihr meine Zustimmung zur Weitergabe meiner Kontaktdaten an RTL mitteilen.
Ich könnte mir aber auch vorstellen, den Journalisten Reportern Herrschaften vom Rammeln-Töten-Lallen-Fernsehen mit dem Mittelfinger zu winken.
Seit einiger Zeit schon steht das Auto in der Nähe der Kottbusser Brücke. Heute stand es vor unserer Haustür:
So langsam mache ich mir Sorgen … war der 1. Mai wirklich so heftig?
Update:
Die Hanseaten tauchen tatsächlich im Kanal.
Das wäre mir entschieden zu kalt.
Ich hatte nichts anderes erwartet, als ich am vergangenen Freitag nach Hamburg gefahren bin:
Die Rückreise am Sonntag verlief aber ohne solche Zwischenfälle.
Wenn Sie 1 Kilo Eiscreme mit 100 Gramm Hundekacke vermischen, wird das Ganze nach Hundekacke schmecken und nicht nach Eiscreme.
Hendrik M. Broder auf Radio Eins zur Regierungsbeteiligung der Linken in Brandenburg. Mir scheint, Herr Broder mag die Linken irgendwie nicht.












