Date: Sun, 19 May 2013 19:46:45 +0200
Quote:
- Machopan - Rauchzeichen
Lohnsteuerfalle
http://www.blogigo.de/machopan/Lohnsteuerfalle/766/
Text:
- Neben den weithin bekannt-berüchtigten Radarfallen zur Ausraubung des
(zu schnell) rollenden KFZ-Verkehrs und den Parkgebühren und
Strafmandaten für die (zu lange) Nutzung öffentlichen Parkraums,
gibt es jetzt –ebenfalls juristisch abgesichert – die Lohnsteuerfalle
zur Abzocke des stehenden KFZ-Verkehrs auch wenn dieser lediglich in
der eigenen Hofeinfahrt oder der Garage stattfindet.
Das Handelblatt meldet zwar, dass die Lohnsteuerfalle bei „Park and
Ride“ lauere, aber beim genaueren Durchlesen des Artikels schwant dem
steuerpflichtigem Arbeitnehmer mit vom Arbeitgeber überlassenem
Firmenwagen, dass das Fi-Amt auch beim Parken in der Garage zuschlägt.
Denn Hauptsache ist, dass man einen Firmenwagen hat, aber dennoch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt!
Das hat ein Urteil des Finanzgerichts München ergeben, dessen Veröffentlichung mir dieser Tage im Handelsblatt heftigst ins Auge stach:
« Der Arbeitnehmer des Klägers hatte
seinen...
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